BAföG ist die staatliche Studienförderung. Bis zu 934 €/Monat, davon 50 % Zuschuss (geschenkt) und 50 % zinsloses Darlehen (zurückzahlen nach Studium, max. 10.010 €). Wer Anspruch hat, sollte unbedingt beantragen!
BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz. Hilfe für Studierende, Schüler:innen ab Klasse 10 (in bestimmten Fällen) und Berufsschüler:innen, deren Eltern die Ausbildung finanziell nicht stemmen können. Wichtig: Antrag BEVOR das Studium beginnt!
بافۆگ، یارمەتیی فەرمیی دەوڵەتە بۆ خوێندکار زانکۆ. هەتا 934 یۆرۆ مانگانە، نیوەی هاوکاری، نیوەی وامە.Erstausbildung, max. ca. 35 Jahre alt (Bachelor) / 45 Jahre (Master), Hochschulzulassung.
Mit 5 J. ständigem Aufenthalt in DE oder selbst erwerbstätig (mindestens Minijob).
Mit anerkanntem Schutzstatus § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG ab dem 1. Aufenthaltstag.
Mit Aufenthaltserlaubnis: nach 15 Mon. eigenständigem Aufenthalt + Erwerbstätigkeit der Eltern.
| Grundbedarf Studierende | 475 € |
| Wohnungs-Pauschale | + 380 € |
| Kranken+Pflegekasse-Zuschlag | + 122 € |
| BAföG-MAX-Höhe | 934 € |
Hinweis: Vom maximalen Satz werden ggf. Elterneinkommen und eigenes Einkommen abgezogen. Wer mehr als 538 €/Mon. Elterneinkommen hat, bekommt weniger oder nichts.
BAföG geht erst ab Immatrikulation. Sobald die Zusage da ist (oder schon vorab beim Studi-Werk anrufen).
Komplett online möglich. Du brauchst: BundID-Konto (Anmeldung mit Personalausweis-Online oder Elster).
Antragsteller (Formblatt 1) + Eltern-Einkommen (Formblatt 3) + Studienbescheinigung (Formblatt 2 vom Studi-Sek).
Eltern müssen Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr einreichen (BAföG-Antrag 2026 → Steuerbescheid 2024). Wenn keine Steuererklärung: Verdienstnachweis 3 Monate.
Kontoauszug 3 Monate, Mietvertrag (für Wohnungs-Pauschale), Krankenversicherungs-Nachweis, Immatrikulationsbescheinigung.
Bearbeitungsdauer typisch 2-3 Monate. Bei Verzug: Vorschuss-Zahlung beantragen (nach 4 Mon. Anspruch!).
Bei Ablehnung oder zu wenig: Widerspruch in 1 Monat. Kostenlose Hilfe: BAföG-Beratungsstelle deines Studi-Werks.
Erste Rate frühestens 5 Jahre nach Ende der Förderungs-Höchstdauer (also bei Bachelor: 5+3=8 Jahre nach Studienbeginn).
Egal wie viel BAföG du bekommen hast: maximal werden 10.010 € zurückgefordert. Das ist die Obergrenze.
Rückzahlung in 130-€-Monatsraten. Komplettes Abzahlen in 6-7 Jahren.
Bei einmaliger Komplett-Tilgung: bis zu 21 % Rabatt. Bei niedrigem Einkommen (<1.605 €/Mon.) Stundung möglich.
1. Zu späten Antrag: BAföG gibt's erst ab Antragsmonat. Wer im November anfängt zu studieren, aber erst im Januar beantragt, verliert November/Dezember.
2. Fachwechsel ohne Beratung: Bis Ende 3. Semester ist Wechsel problemlos. Später nur mit „wichtigem Grund".
3. Vermögensgrenze: Eigenes Vermögen über 15.000 € (unter 30 J.) führt zu Anrechnung. Sparbücher der Oma also vorher übertragen.
4. Auslands-Semester nicht melden: ERASMUS gilt als Studium und wird weiter gefördert (oft sogar mehr!) — aber rechtzeitig beantragen.
Die Hälfte ist geschenkt, die andere Hälfte zahlst du später zinslos in kleinen Raten zurück. Wer Anspruch hat und es nicht beantragt, verschenkt Geld. Studierendenwerk vor Ort hilft kostenlos.
نیوەی بڕەکە وەک دیاری پێ دەدرێت، نیوەکەی تری دواتر بە شێوەی بڕی بچووک و بەبێ سوودی بانکی دەدەیتەوە. هەر کەسێک مافی هەبێت و داوای نەکات، پارەی خۆی لەدەست دەدات. ناوەندی کاروباری خوێندکاران (Studierendenwerk) لە ناوخۆدا بەبێ بەرانبەر یارمەتیت دەدات.
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