Nach der Geburt eines Kindes muss innerhalb von 7 Tagen die Geburt beim Standesamt angemeldet werden. Krankenhäuser melden meist automatisch — aber die Geburtsurkunde holst du selbst. Hier alle Schritte.
Eine Geburt löst viele Behördengänge aus. Das Standesamt (für Geburtsurkunde), die Krankenkasse (für den Versicherungsstatus), das Jugendamt (Elterngeld) und die Familienkasse (Kindergeld) — alle wollen den Nachwuchs offiziell aufnehmen. Wichtig: bestimmte Fristen einhalten, sonst verlierst du Geld.
لەدایکبوونی منداڵ کۆمەڵێک کاروباری فەرمی و فەرمانگەیی بەدوای خۆیدا دەهێنێت. فەرمانگەی باری شارستانی (Standesamt) بۆ وەرگرتنی زاییننامە، سندوقی دڵنیایی تەندروستی (Krankenkasse) بۆ کاروباری بیمە، فەرمانگەی منداڵان و گەنجان (Jugendamt) بۆ پارەی هاوکاریی دایکوباوک (Elterngeld) و سندوقی خێزان (Familienkasse) بۆ پارەی منداڵان (Kindergeld) — هەموویان دەیانەوێت ئەندامە نوێیەکە بە فەرمی تۆمار بکەن. خاڵێکی گرنگ: پێویستە پابەندی وادە یاساییەکان بن، ئەگەر نا مافی وەرگرتنی ئەو پارانەتان لەدەست دەچێت.1 Woche: Geburt beim Standesamt anmelden (meist macht das Krankenhaus, aber prüfe nach!).
3 Monate: Elterngeld beantragen (sonst Verlust der ersten Monate).
6 Monate: Kindergeld rückwirkend möglich, danach nur ab Antragsmonat.
Vor Geburt: Wenn unverheiratet — Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt klären.
In den meisten Krankenhäusern meldet die Klinik die Geburt direkt ans zuständige Standesamt. Aber: Holst du dort die Geburtsurkunde nicht ab, hast du nichts in der Hand. Termin im Bürgeramt vereinbaren.
Mitbringen: Personalausweis/Pass beider Eltern, Heiratsurkunde (falls verheiratet), Geburtsurkunden der Eltern, Bestätigung des Krankenhauses.
Kosten: 1. Geburtsurkunde gratis, jede weitere ~12 €. Tipp: 3-5 Stück gleich mitnehmen für KV, Elterngeld, Kindergeld, Krippe etc.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater die Vaterschaft beim Jugendamt oder Standesamt anerkennen — am besten VOR der Geburt.
Auch das gemeinsame Sorgerecht muss extra erklärt werden (Sorgeerklärung beim Jugendamt). Ohne diese hat nur die Mutter automatisch das Sorgerecht.
Innerhalb von 2 Monaten bei der Krankenkasse eines Elternteils anmelden. Bei gesetzlicher KV: Familienversicherung beitragsfrei. Bei privater KV: extra Vertrag nötig.
Wichtig: Mit der KV-Karte des Kindes können sofort die U-Untersuchungen starten (U1 sofort im Krankenhaus, U2 mit 3-10 Tagen, U3 mit 4-6 Wochen).
Bei der Elterngeldstelle (meist Jugendamt) — online über elterngeld-digital.de.
300–1.800 €/Mt. je nach Einkommen, 12+2 Monate. Achtung: Wer zu spät beantragt, verliert die ersten Monate. Ausführlich im Elterngeld-Modul.
Online über arbeitsagentur.de/familie-und-kinder. Höhe (2026): 259 € pro Kind/Monat.
Geht bis 18 Jahre automatisch, danach bei Ausbildung/Studium bis 25 verlängerbar. Bei Behinderung lebenslang.
Spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Kündigungsschutz! Bis zu 3 Jahre möglich.
Anspruch auf Kita-Platz ab 1. Lebensjahr (in DE gesetzlich garantiert seit 2013). In Großstädten oft Warteliste 1-2 Jahre — also schon in der Schwangerschaft anmelden!
Mehr im Kita-Modul.
Wenn beide Eltern keine deutsche Staatsangehörigkeit haben: Aufenthaltserlaubnis für das Kind beantragen (Ausländerbehörde, binnen 6 Monaten).
Bei mindestens einem deutschen Elternteil → Kind ist automatisch deutsch (ius sanguinis). Bei beiden ausländischen Eltern, die seit 8 Jahren legal in DE leben → Kind kann per ius soli deutsch werden.
| Dokument | Wo holen? | Wofür gebraucht? |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Standesamt | Alle anderen Anträge — 3-5 Stück besorgen! |
| Krankenversicherungs-Karte des Kindes | Krankenkasse | Arztbesuche, U-Untersuchungen |
| Vaterschafts-Anerkennung | Standesamt / Jugendamt | Bei unverheirateten Eltern |
| Sorgerechtserklärung | Jugendamt | Gemeinsames Sorgerecht (unverheiratet) |
| Mutterpass / Kinder-U-Heft | Krankenhaus | Vorsorgeuntersuchungen U1-U9 |
| Elterngeld-Bescheid | Elterngeldstelle | Nachweis für Einkommen |
| Kindergeld-Bescheid | Familienkasse | Bei Wohngeld-/Bürgergeld-Anträgen |
| Untersuchung | Wann? | Wozu? |
|---|---|---|
| U1 | Sofort nach Geburt | Atmung, Herzschlag, Reflexe |
| U2 | 3.–10. Lebenstag | Hörscreening, Stoffwechsel-Test |
| U3 | 4.–6. Lebenswoche | Gewicht, Hüfte, Sehfähigkeit |
| U4 | 3.–4. Lebensmonat | Motorik, erste Impfungen |
| U5 | 6.–7. Lebensmonat | Sitzen, Greifen, Sprache |
| U6 | 10.–12. Lebensmonat | Stehen, erste Worte, Zähne |
| U7 | 21.–24. Lebensmonat | Laufen, Wortschatz |
| U8 | 43.–48. Lebensmonat (~4 J.) | Vor Kindergarten-Eintritt |
| U9 | 60.–64. Lebensmonat (~5 J.) | Vor Schuleintritt |
Alle U-Untersuchungen sind kostenfrei und werden von der Krankenkasse übernommen. Versäumte U-Untersuchungen werden vom Gesundheitsamt nachverfolgt.
In den ersten Wochen mit Baby ist alles neu. Kein Stress — eine Behörde nach der anderen. Frag bei Verein, Hebamme oder Migrationsberatung um Hilfe.
لە یەکەم هەفتەکانی لەدایکبوونی منداڵەکەتدا، هەموو شتێک نوێیە. دڵەڕاوکێت نەبێت — فەرمانگە بە فەرمانگە هەنگاو بنێ و کارەکانت تەواو بکە. داوای یارمەتی لە کۆمەڵەکان، مامانەکان (Hebamme) یان بنکەکانی ڕاوێژکاریی کۆچبەران بکە!
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