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Integration · Schutz von Mädchen & Frauen

Schutz vor Mädchenbeschneidung (FGM/C) پاراستن لە خەتەنەکردنی کچان

Hinweis: Diese Seite klärt über weibliche Genitalverstümmelung auf und zeigt, wie man Mädchen schützt. Sie enthält keine medizinischen Details der Tat. Wenn ein Mädchen akut gefährdet ist, nutzen Sie sofort die Notfall-Kontakte unten.

🆘 Schnelle Hilfe — bei Gefahr sofort melden

Hilfe ist kostenlos, vertraulich und auch für Angehörige, Freundinnen und Fachkräfte da.

110Polizei — bei akuter Gefahr
116 016Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" · 24/7 · 18 Sprachen · hilfetelefon.de
JugendamtÖrtliches Jugendamt — Schutzauftrag für Kinder

Worum geht es?

Weibliche Genitalverstümmelung — international FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) — bezeichnet das teilweise oder vollständige Entfernen oder Verletzen der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinischen Grund. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet vier Typen. Der Eingriff bringt keinen gesundheitlichen Nutzen, sondern schwere Schäden — und er ist keine religiöse Pflicht, auch wenn er manchmal damit begründet wird.

In Deutschland gelten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen als betroffen oder gefährdet. Aufklärung schützt — und in Deutschland steht jedes Mädchen unter dem Schutz des Gesetzes.

Folgen für Gesundheit und Seele

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Sofort

Starke Schmerzen, Blutungen, Infektionen, Schock — in schweren Fällen lebensgefährlich.

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Langfristig körperlich

Chronische Schmerzen, Probleme beim Wasserlassen und in der Menstruation, wiederkehrende Infektionen, Komplikationen bei Geburten.

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Seelisch

Angst, Trauma, Depressionen, posttraumatische Belastung, Belastung von Vertrauen und Partnerschaft.

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Kein Nutzen

Es gibt keinen medizinischen oder hygienischen Vorteil. Der Eingriff schadet nur.

Die Rechtslage in Deutschland

§ 226a StGB — eine schwere Straftat

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bedroht.
  • Auch im Ausland strafbar: Wird ein Mädchen mit Wohnsitz in Deutschland im Herkunftsland beschnitten, können die Beteiligten in Deutschland bestraft werden.
  • Alle Beteiligten: strafbar ist, wer die Tat durchführt, dabei hilft, andere dazu bringt oder sie zulässt — auch Eltern.
  • Aufenthaltsrecht: Beteiligten kann zusätzlich der Verlust des Aufenthaltstitels drohen.
  • Schweigepflicht: Ärztinnen und Ärzte dürfen bei Gefahr für ein Kind das Jugendamt informieren.

Wie schützt man ein Mädchen?

📄 Der Schutzbrief

Der kostenlose „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung" (Bundesregierung) erklärt in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache, dass FGM in Deutschland strafbar ist — auch im Ausland. Man kann ihn ausdrucken und vor einer Reise Verwandten zeigen, um klarzumachen: „Das ist verboten, wir dürfen das nicht."
  • Mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt offen sprechen — sie sind Vertrauenspersonen und kennen Schutzwege.
  • Vor Reisen ins Herkunftsland (oft in den Schulferien) besonders wachsam sein und den Schutzbrief mitnehmen.
  • Bei konkreter Gefahr kann das Familiengericht Schutzmaßnahmen anordnen (z. B. Ausreiseverbot, Maßnahmen zum Pass).
  • Schule, Kita, Hausarztpraxis einbeziehen — sie können Beratungsstellen vermitteln.
  • Das Mädchen altersgerecht aufklären, dass ihr Körper ihr gehört und sie „Nein" sagen darf.
  • Eine Beratungsstelle kontaktieren — anonym und kostenlos (siehe unten).

Warnzeichen — wann sollte man aufmerksam werden?

  • Eine längere Reise ins Herkunftsland wird geplant, oft rund um die Sommerferien.
  • In der Familie wird über eine „Tradition", ein „Fest" oder „Sauberkeit/Reinheit" für das Mädchen gesprochen.
  • Eine Verwandte aus dem Ausland reist an, die als „Beschneiderin" bekannt ist.
  • Ein Mädchen wirkt nach einer Reise plötzlich verändert, hat Schmerzen oder zieht sich zurück.

Ein einzelnes Zeichen beweist nichts — aber im Zweifel lieber früh eine Beratungsstelle oder das Hilfetelefon kontaktieren.

Wörter, die helfen — Deutsch ↔ Soranî

DeutschSoranî (Orientierung)
Schutzپاراستن
Mädchenbeschneidung (FGM)خەتەنەکردنی کچان
verboten / Straftatقەدەغە / تاوان
Gesundheitتەندروستی
Recht des Kindesمافی منداڵ
Jugendamtنووسینگەی منداڵان (Jugendamt)
Hilfetelefonتەلەفۆنی یارمەتی
Beratungsstelleناوەندی ڕاوێژکاری
Kinderärztin / Kinderarztپزیشکی منداڵان
Ich brauche Hilfe.پێویستیم بە یارمەتییە.

Die kurdischen Begriffe dienen der Orientierung — Korrekturen sind willkommen.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Rechtsstand und Angebote können sich ändern — bitte im Ernstfall die genannten Stellen direkt kontaktieren. Quellen u. a.: Bundesministerium der Justiz (Schutzbrief, § 226a StGB), BMFSFJ, Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen", TERRE DES FEMMES, Plan International / INTEGRA.

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